WIR ZEIGEN DIR WIE ES GEHT! – DER WEG ZUM 35 KW FÜHRERSCHEIN

Du bist bereit, in diesem Jahr deine erste Motorradsaison zu starten und möchtest dabei weder Zeit noch Geld verschwenden? Dann bist du bei uns genau an der richtigen Stelle. In diesem Artikel stellen wir dir alle notwendigen Informationen zur Verfügung, um deine Leidenschaft für das Motorradfahren sicher und ohne unnötige Umwege voll auszukosten. Hier erfährst du alles, was du wissen musst, um deinen Einstieg in die Welt des Motorradfahrens erfolgreich zu gestalten.

EXPERTENTIPPS VON JÜRG STALDER

Damit unsere Tipps auch zuverlässig sind, haben wir uns professionelle Unterstützung geholt. Jürg Stalder ist nicht nur ein erfahrener Fahrlehrer, sondern auch Präsident der Fachgruppe Motorrad von L-drive.ch! Wenn einer weiss, wie es richtig geht, dann er.

VORGEHEN OHNE FÜHRERPRÜFUNG KAT. B / AUTO

Neulenkerinnen und Neulenker ohne Führerausweis der Kategorie B können den Lernfahrausweis nicht direkt beantragen. Vorgängig sind folgende Schritte zwingend notwendig:

1. Nothelferkurs absolvieren (können wir für dich organisieren)
2. Aktueller Sehtest (macht jeder Optiker z.B.: Fielmann Kantonsstrasse 58, Simplon Center, 3902 Brig-Glis Telefon: 027 922 46 00

3. Gesuchsformular A≤35 kW ausfüllen >>Ausdruck mit Link:
https://www.vs.ch/documents/18119/658309/Gesuch+f%C3%BCr+einen+Lernfahr-+oder+F%C3%BChrerausweis.pdf…

Dem Gesuchsformular A≤35 kW sind ein aktuelles Passfoto sowie der aktuelle Sehtest und der Nachweis über den absolvierten Nothelfer beizulegen.

Das Gesuchsformular muss persönlich beim Strassenverkehrsamt oder bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Dabei muss sich die gesuchsstellende Person mit einer gültigen Identitätskarte oder einem gültigen Pass ausweisen können.

Danach empfehlen wir, sich direkt mit uns für eine geeigneten Fahrschule in der Region in Verbindung zu setzen. So ist eine professionelle Begleitung von der Theorie bis zur praktischen Prüfung gewährleistet.

DAS MUSST DU BEACHTEN

ANFORDERUNGEN AN DAS PRÜFUNGSFAHRZEUG

Die Anforderungen für die bevorstehende Prüfungsfahrt sind präzise definiert und lassen keine Interpretationsspielräume zu.

Ein geeignetes Motorrad für diese Prüfung muss eine Motorleistung von mehr als 11 kW aufweisen und darf eine Maximalleistung von 35 kW nicht überschreiten. Um ein harmonisches Leistungsgewicht zu garantieren, ist dies auf höchstens 0.20 kW/kg begrenzt. Ausserdem muss das Motorrad Platz für zwei Personen bieten und darf über keinen Seitenwagen verfügen.

VORGEHEN MIT FÜHRERPRÜFUNG KAT. B / AUTO

InhaberInnen des Führerscheins der Kategorie B haben die erforderliche Theorieprüfung bereits abgeschlossen und können den Motorrad-Lernfahrausweis direkt beantragen. Zur Beantragung sind folgende Schritte zwingend notwendig:

  1. Aktueller Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  2. Aktuelles Passfoto
  3. Gesuchsformular A≤35 kW ausfüllen (Webseite Strassenverkehrsamt)

Der Antrag kann auf der Website des Strassenverkehrsamt in der Region oder direkt am Schalter ausgefüllt werden. Auch in diesem Fall empfiehlt es sich, umgehend Kontakt mit einer Motorradfahrschule in der Region aufzunehmen.

Der Antrag kann auf der Website des Strassenverkehrsamt in der Region oder direkt am Schalter ausgefüllt werden. Auch in diesem Fall empfiehlt es sich, umgehend Kontakt mit einer Motorradfahrschule in der Region aufzunehmen.

Du kannst dieses Formular auch bei uns bei der Moto-Gampel-Steg abholen, ausfüllen und bei deiner Gemeindeverwaltung abgeben! Wir organisieren auf Wunsch auch deine Fahrschulausbildung!

Nach dem Erhalt des Lernfahrausweises (hast du übrigens auch während der ganzen Laufzeit des Ausweises 20% Rabatt auf alles in unserem Geschäft!) und du kannst sofort mit einem Motorrad deiner Kategorie fahren!

NACH DER BEANTRAGUNG DES AUSWEISES:

Der nächste Schritt, der so schnell wie möglich in Angriff genommen werden sollte, ist die Absolvierung der praktischen Grundausbildung (PGS). Diese dauert in der Regel 12 Stunden (Ausnahme für Inhaber der Kategorie A1, Erwerb bis 31.12.2020 nur 4 Stunden) und kann direkt in der Fahrschule absolviert werden.

Danach können sich die Fahrschüler in privaten Fahrstunden individuell auf die Prüfung vorbereiten. In der Regel reichen dafür drei bis vier Doppellektionen aus.

Gute Nachrichten für den Schweizer Motorradnachwuchs

Neulenkerinnen und Neulenker ab 18 Jahren können seit 2021 die sogenannte Kategorie A (beschränkt), in der EU als Kategorie A2 bekannt, erwerben. Inhaberinnen und Inhaber dieses Führerausweises haben das Recht zum Lenken von Motorrädern bis zu einer maximalen Leistung von 35 kW (48 PS).

In Anbetracht der Tatsache, dass der Einstieg bisher über die 125er-Motorräder möglich war, die heute bereits ab 16 Jahren fahrbar sind, ist dies eine sehr gute Nachricht für den Schweizer Motorradnachwuchs.

Mit den „Grossen“ fahren

Angesichts der hohen kW- und PS-Zahlen, die heute in der Autoindustrie üblich sind, mögen sich 35 kW oder 48 PS nach wenig anhören. In der Motorradwelt sind sie das aber nicht. Motorräder dieser Klasse erreichen Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 200 km/h und schaffen den Sprint auf 100 Stundenkilometer in rund 5 Sekunden. Das entspricht in etwa den Beschleunigungswerten eines Sportwagens wie dem Porsche Cayman.

Motorräder der Kategorie A (beschränkt) sind also ausgewachsene Bikes, die auf der Strasse auch mit ungedrosselten Maschinen mithalten können. Das Mitschwimmen im Alltagsverkehr, ob innerorts, ausserorts oder auf der Autobahn, ist damit absolut kein Problem. Einsteigerinnen und Einsteiger ab 18 Jahren können also problemlos mit den „Grossen“ mitfahren.

Kategorie A1 (Unterkategorie)

Mindestalter

15 Jahre: Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 4 kW sowie max. 45 km/h

16 Jahre: Übrige Motorräder der Unterkategorie A1 (Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW)

Wird einem Bewerber beim Umtausch des blauen Führerausweis die Kategorie A1 gutgeschrieben, wird diese im FAK mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h beschränkt.

Erforderliche Kategorie

keine

Nothelferkurs

ausgenommen Inh. Kat. B oder B1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen. 

Auf hohe Leistung folgt hohe Verantwortung

Sportliches Fahren macht Spass, ist aber immer auch mit Risiken verbunden. Als Zweiradfahrer gehören wir zu den verwundbarsten Verkehrsteilnehmern. Deshalb achten wir besonders darauf, uns sicher im Verkehr zu bewegen und uns bestmöglich vor Verletzungen zu schützen. Dazu gehört nicht nur eine gute Aus- und Weiterbildung, sondern auch ein perfekt ausgerüstetes und gewartetes Motorrad sowie eine hochwertige Schutzausrüstung.

Aus- und Weiterbildung

Alle Details zur Führerscheinklasse A (beschränkt) und Expertentipps Jürg Stalder gibt es im zweiten Teil der Artikelserie „Weg zum 35 kW-Führerschein“ auf der Website der hostettler moto ag. Mit der bestandenen Fahrprüfung ist die Aus- und Weiterbildung noch lange nicht abgeschlossen. Kluge Bikerinnen und Biker bilden sich kontinuierlich weiter und nehmen regelmässig an Fahrtrainings teil.

Besonders empfehlenswert sind unserer Erfahrung nach die Motorradkurse und Fahrtrainings des TCS. Manuela hat in der vergangenen Saison ein TCS-Fahrtraining besucht und darüber berichtet.

Detaillierte Informationen zum Führerausweis der Kategorie A (beschränkt) findet ihr auch auf fuererausweise.ch. Eine Übersicht über alle Motorradkurse und Fahrtrainings des TCS mit den aktuellen Kursdaten ist auf tcs.ch aufgeschaltet.

Die richtige Schutzausrüstung

Motorrad-Schutzkleidung gibt es für alle möglichen Einsatzbereiche und in verschiedenen Ausführungen. Für lange Touren empfehlen wir Textil-Tourenkombis. Diese sind flexibel einsetzbar und bieten guten Schutz vor Kälte und Witterung.

Für den Alltag oder kurze Ausfahrten sind Kombinationen aus Motorradjacken im Freizeitlook (Textil oder Leder) und Motorradjeans eine interessante Alternative. Unter den folgenden Links finden sich Berichte über Outfits, die sich in unserem Alltag oder auf Touren bewährt haben.